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Felgenreparatur: Welche Vorschriften gelten und was gibt es zu beachten?

Leichtmetallfelgen, oft auch als Alufelgen bezeichnet, gehören bereits seit vielen Jahren zum Lieblingszubehör der deutschen Autofahrer. Nachteil der optischen Highlights ist ihre Empfindlichkeit: Schon bei leichtem Kontakt mit dem Randstein trüben hässliche Kratzer die Freude am glänzenden Aluminium. Eine Felgenreparatur mag da der erste Gedanke sein. Doch kann man Felgen so einfach reparieren? Worauf man achten sollte, erfahren Sie hier.

Für die Reparatur der Kratzer, Korrosion und weitere Schäden an der Felge, sollte der Weg auf jeden Fall in eine Fachwerkstatt führen. Auf FairGarage finden Sie bequem online passende Meisterwerkstätten in Ihrer Nähe für die fachgerechte Begutachtung des Felgenschadens und die optische Instandsetzung einer zerkratzen Felge nach TÜV Vorgaben. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Reparatur von Alufelgen, Chromfelgen und Stahlfelgen.

FAQ: Felgenreparatur

Ist die Reparatur beschädigter Felgen zulässig?

Beschädigte Felge

Nach einem Malheur gibt es viele Stimmen in Sachen Felgenreparatur - die Palette der vermeintlichen Tipps reicht von „auf gar keinen Fall, sofortiger Austausch erforderlich“ über „je nach Schadenbild“ bis hin zu „Instandsetzung kein Problem“. Diese große Meinungsvielfalt hat auch eine gefährliche Komponente: Immerhin ist das Rad ein hochbeanspruchtes Fahrzeugteil, welches im Betrieb extremen Belastungen ausgesetzt sein kann. (Stark) Beschädigte Felgen sind daher nicht nur ein Schönheitsfehler, sondern können gefährliche Verkehrsunfälle auslösen. Wer hat also Recht?

Welche Vorschriften zur Felgenreparatur gelten?

Die rechtliche Grundlage ist absolut eindeutig: In der nach wie vor maßgeblichen Mitteilung AZ 33 / 7347.7/00 vom 10.10.2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung klar Stellung bezogen: Der vom Ministerium beauftragte Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder grundsätzlich abzulehnen ist. Diese wird im Rahmen des Papiers als „jeglicher Eingriff in das Materialgefüge, Wärmebehandlung und Rückverformung“ klar definiert - es darf also weder geschweißt noch ausgebeult werden. Laut Untersuchungen von TÜV SÜD reduziert das Erwärnen von Felgen deren Lebensdauer um bis zu 90 Prozent.

Gefährdet die Felgenreparatur den Versicherungsschutz?

Ja. Wer eine reparierte, einteilige Alufelge nutzt, ist ohne gültige Betriebserlaubnis und damit auch ohne Versicherungsschutz unterwegs. Besonders nach Unfällen kann dies drastische Folgen haben: die Kfz-Versicherung ist nicht zum Schadenersatz verpflichtet und kann den Verkehrsteilnehmer darüber hinaus selbst in Regress nehmen.

Entsprechend des Beratungsergebnisses kommt das Bundesministerium zu der Auffassung, dass die Verwendung reparierter Leichtmetallräder im Straßenverkehr unzulässig ist. Dies verbietet also nicht die Instandsetzung selbst, aber das Inverkehrbringen reparierter Felgen, was als „nichtkalkulierbare Gefährdung“ nach §30 StVZO gilt. Verantwortlich dafür ist der Fahrzeugführer bzw. -halter, die Aufklärungspflicht liegt allerdings beim Reparaturbetrieb. An dieser Sachlage wird sich voraussichtlich auch in Zukunft nichts ändern: Das im Schreiben des Ministeriums geforderte Forschungsprojekt zur Durchführbarkeit von Felgeninstandsetzungen ist bisher nicht erfolgt und auf absehbare Zeit nicht geplant.

Unter diesen Voraussetzungen dürften die meisten Autobesitzer sich das Geld für eine Felgenreparatur verständlicherweise lieber sparen. Wird die Vorgabe ignoriert, drohen teuere Konsequenzen.

In welchen Fällen ist eine Felgeninstandsetzung möglich?

Felge die vielleicht noch repariert werden kann

Dennoch muss eine beschädigte Felge nicht in jedem Fall sofort ausgetauscht werden. Der Gesetzgeber hat klare Richtlinien vorgegeben, unter welchen Umständen ein Rad in geringem Aufwand aufbereitet werden darf, um etwa leichte Kratzer zu entfernen. Damit die Felgen nach der Felgenreparatur ihre Zulassung nicht verlieren, gibt es extra TÜV-geprüfte Rotationsschleifverfahren, um bis zu einen Millimeter tiefe Beschädigungen im Grundmetall zu beseitigen. Danach dürfen die Räder mit den Alufelgen weiterhin im Straßenverkehr genutzt werden, ohne sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen. Eine weitere Ausnahme sind mehrteilige Felgen: insofern die Montageanleitungen der Radhersteller beachtet und die Ersatzteile auch dort bestellt werden, ist eine Reparatur zulässig.

Alle Informationen rund um das Thema Felgenaufbereitung finden Sie hier.