Unfallschaden am Auto

Was tun bei einem Autounfall mit Unfallschaden?

Bitte beachten Sie, dass bei allen Unfall- und Karosseriearbeiten ein Angebot ohne Begutachtung des Schadens vor Ort nicht möglich ist. Die Aufwände für Instandsetzungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten können nur durch Besichtigung durch einen Experten ermittelt werden. Alle Besichtigungstermine sind kostenfrei und unverbindlich. Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin direkt online oder fahren Sie direkt in eine unserer Fachwerkstätten. Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Werkstätten finden Sie auf der Angebotsseite unter Details.

Allein im Jahr 2015 gab es in Österreich 1,3 Millionen Verkehrsunfälle mit Sach- bzw. Blechschäden. Für die Werkstätten und Karosseriebetriebe aus unserem Pool sind Unfallschäden und deren Reparatur also durchaus keine Ausnahme. Die Reparatur eines Unfallschadens bringt aber für den Autofahrer einige ganz spezielle Bedingungen mit sich, weil hier in der Regel noch weitere Partner (Gutachter, Versicherung etc.) mit im Boot sitzen.

Was tun nach einem Unfall?

Nach einem Unfall - Unfallschaden vorne an weißem Auto

Genau genommen beginnt die Reparatur schon kurz nach dem Autounfall selbst. Viele Autofahrer wissen nicht, was nach einem Unfall zu tun ist. Dabei gibt es hier nur einige wichtige Spielregeln. Wenn beim Autounfall Personen verletzt werden, müssen in jedem Fall die Polizei und ggf. der Rettungsdienst informiert werden. Bei Bränden oder ausgelaufenen Flüssigkeiten bedarf es ferner noch der Feuerwehr. Die weitere Unfallaufnahme (Verletzungen, Beweisfotos, Protokolle etc.) ist damit in professionellen Händen.

Wenn nur ein Kfz-Schaden vorliegt

Liegt hingegen „nur“ ein Blechschaden nach dem Autounfall vor, sind diese Maßnahmen nicht zwingend notwendig, wenn sich die Beteiligten direkt vor Ort einigen. Konkret bedeutet das den Austausch der persönlichen Daten, eigene Skizzen oder Fotos und (bei eindeutigem Unfallhergang) ein Schuldanerkenntnis. Oft gibt es aber bei den Beteiligten verschiedene Ansichten über die Schuldfrage (nicht zuletzt wegen eventuell steigender Beiträge zur Autounfallversicherung) und das macht dann doch wieder die Polizei notwendig. Die Ermittlung des Unfallverursachers ist deshalb so wichtig, weil sich daraus erhebliche Folgen für die Reparatur des Schadens am Kfz ableiten (Abwicklung, Gutachter, ggf. Werkstattwahl, Kostenübernahme).

Der „bürokratische“ Teil eines Unfallschadens

Ein Unfallschaden an der Karosserie muss nicht zwangsläufig repariert werden. Vor allem Autofahrer, die den Unfall selbst verursacht haben, versuchen dies aus Kostengründen gerne zu vermeiden. Davon kann nur abgeraten werden. In jedem Fall sollte das Kfz nach einem Autounfall auf Schäden untersucht werden, weil viele grundlegende Schäden hinsichtlich der Fahrsicherheit (Fahrzeugrahmen, Stabilität, Brüche) nicht sichtbar sind. Unentdeckte Unfallschäden werden sich außerdem bei TÜV und beim Wiederverkauf rächen. Bei komplexeren (und damit kostspieligen) Umfallschäden ist ein professioneller Gutachter eine gute Idee, der dann darüber entscheidet, in welchem Umfang eine Reparatur notwendig ist.

Werkstattsuche und Reparatur nach dem Autounfall

Unfallschaden wird in der Fachwerkstatt begutachtet

Ist der Wagen derart beschädigt, dass ein Werkstatttermin unumgänglich ist, wird das weitere Vorgehen von der Schuldfrage bestimmt. Hat man den Unfallschaden selbst verursacht, kann der Autobesitzer den Umfang der Reparaturarbeiten sowie die jeweilige Werkstatt selbst bestimmen. Doch schon aus Gründen der Sicherheit sollte auch in diesen Fällen ein Gutachter beauftragt werden, um keine verdeckten Probleme an der Karosserie nach dem Unfall zu übersehen.

Wenn die Versicherung nach dem Autounfall zahlt

Ein Sachverständiger steht auch am Beginn der Arbeiten, wenn der Unfallschaden von der Autounfallversicherung des Unfallgegners beglichen wird. In diesen Fällen werden alle notwendigen Schritte (Gutachter, Reparatur, Kostenvoranschlag, Abrechnung) allerdings von der Werkstatt eingeleitet.

Unsere Werkstätten wissen, was beim Autounfall tun

Sind die formalen Fragen geklärt, kann der Unfallschaden dann so beseitigt werden, wie es der Autobesitzer (leichte Schäden) oder der Gutachter (schwere Schäden) mit der Werkstatt vereinbart hat. Alles, was bei dem Autounfall in Mitleidenschaft gezogen wurde (Kotflügel, Türen, Kofferraum, Schweller etc.) wird entfernt und durch unbeschädigte Neuteile ersetzt. Der Fachmann spricht hier von der sogenannten Abschnittsreparatur. Sitzt die Versicherung mit im Boot, wird sich die Fachwerkstatt direkt mit ihr in Verbindung setzen. Die Abrechnung des Unfallschadens erfolgt dann ebenfalls zwischen Werkstatt und Versicherung.